Dienstag, Februar 07, 2012

Zahn(arzt) unterm Hammer

Die Patienten des Internetzeitalters informieren sich vor und nach dem Arztbesuch ausgiebig am heimischen Rechner. Das Internet gestattet ihnen, die Informationen eines Arztes oder einer Klinik schneller und gründlicher als früher zu hinterfragen. Hierdurch werden sie mündiger - und vielen Belangen auch unbequemer. Die Ärztezunft verspürt vermehrt Druck und findige Anbieter entdecken Nischen, die Anlass zu Diskussionen geben.

Ärger gab es zum Beispiel im Dentalbereich. Dort klagt die KZVB (Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns) gegen das Dental-Portal 2te-zahnarztmeinung.de, das seinen Nutzern erlaubt, die Kostenvoranschläge ihrer Zahnärzte ins Netz zu stellen. Bei einem auktionsähnlichen Vorgang können andere Zahnärzte diesen Preis dann unterbieten. Nach einer Registrierung gibt der Nutzer seinen aktuellen Plan samt Kosten ein und erhält im Anschluss alternative Angebote aus ganz Deutschland. Interessiert er sich für ein Angebot, bekommt er die Kontaktdaten des betreffenden Zahnarztes zwecks Terminvereinbarung. Er verpflichtet sich bei dem Vorgang zu nichts. Nach erfolgter Behandlung kann er die erbrachten Leistungen im Portal rezensieren und bewerten.

Zweifellos tragen Konzepte wie diese zu einer Erhöhung der Transparenz in der Dentalbranche bei. Der Knackpunkt liegt in der Qualitätskontolle, und genau dort setzen Kritiker an. Sie befürchten, dass bei der Versteigerung medizinscher Leistungen das Niveau zu kurz kommen könnte. Die Kommission, die ein anbietender Zahnarzt im Erfolgsfall an das Portal entrichtet, liegt bei 20%. Dieser Abschlag allein sei durch preisgünstige Labortechnologie kaum kompensierbar, erinnern die Kritiker. Auch überwiege bei den etwa 70 gesetzlichen Krankenkassen, die ihre Kunden aktiv über das Portal informieren, das Eigeninteresse gegenüber der Fürsorgepflicht.

Landesgericht und Oberlandesgericht in München gaben der KZVB Recht, das Portal sorge für "einen unkollegialen Preiskampf" und ermuntere "seine Nutzer zum Verstoß "gegen berufsrechtliche Vorschriften". Das Portal argumentiert dagegen, Patienten könnten auch ausserhalb des Internets mehrfach Zahnarztangebote einholen und vergleichen, und strebt eine Entscheidung auf Bundesebene an. Mit einem endgültigen Urteil wird gegen Ende 2010 gerechnet. Bis dahin führt das Portal den Dienst weiter. Ein informativer Vergleich der Stiftung Warentest zum Thema "Medizinische Auktionsportale" befindet sich hier.